Präambel
Der „Arbeitskreis Schule u. Psychiatrie/Psychosomatik“, im weiteren SchuPs genannt, gibt sich mit Wirkung vom 1.10.1993 eine Satzung. Die Beantragung als eingetragener Verein bürgerlichen Rechts soll vorläufig noch aufgeschoben werden.
I. Mitgliedschaft
Mitglied im SchuPs kann werden, wer im schulischen Bereich mit psychisch/ psychosomatisch erkrankten Kindern und Jugendlichen arbeitet oder diese Arbeit unterstützen möchte. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Anmeldung erklärt. Die Aufkündigung der Mitgliedschaft erfolgt durch eine schriftliche Abmeldung.
II. Leitung
Die Geschäftsführung des SchuPs übernimmt ein vierköpfiger Sprecher*innenrat**, der mit einfacher Mehrheit von den anwesenden Mitgliedern alle drei Jahre bei einer Zusammenkunft gewählt wird. Der bestimmt aus seiner Mitte durch Wahl die geschäftsführende Sprecherin/den geschäftsführenden Sprecher. Diese Wahl findet gleichzeitig mit der Neuwahl des gesamten Sprecher’innenrats statt. Unbegrenzte Wiederwahl des Sprecher*innenrats und der geschäftsführenden Sprecherin /des geschäftsführenden Sprechers ist möglich.
III. Aufgaben / Zielsetzung
Zu den Aufgaben des SchuPs gehören folgende Bereiche:
- Gemeinsames Erarbeiten von Strategien, Plänen, Aufgaben und Positionen, sowie die Vermittlung nach außen (Standesorganisationen, Schulverwaltungen, RPs, KM, Fachpresse, Öffentlichkeit, Schulträger)
- Transparentmachen des Tätigkeitsfeldes
- Austausch von Informationen der Mitglieder untereinander
- Beratungen und Empfehlungen über Fortbildungen
- Organisation u. Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen
IV. Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder behandeln alle Themen in kollegialer Verbundenheit, Offenheit und Diskretion nach außen. Die Mitglieder des Arbeitskreises zahlen einen Beitrag von 30,- Euro im Jahr auf das Konto des Arbeitskreises ein (Organisation und Vorbereitung der SchuPs-Tagung, Erstellung und Versand der SchuPs-Zeitung, Kosten für Internetpräsenz, Porto, Telefon, Fotokopien usw.). Im Mitgliedsbeitrag ist der Bezugspreis für die Zeitung „Schups“ (derzeit 10,- Euro jährlich) enthalten.*)***)
Vom erhobenen Tagungsbeitrag für die SchuPs-Jahrestagung fließen 10,- €/ pro Teilnehmer*in (insgesamt ca. 2.000, – €) zur Kostendämpfung in das jährliche Vorbereitungstreffen.
*) zuletzt geändert d. Beschluss der Jahrestagung v. 29.9.1995
***) zuletzt geändert d. Beschluss der Jahrestagung v. 27.09.2023
V. Aufgaben des Sprecherrats
Die Aufgaben des Sprecher’innenrats bestehen darin, die Beschlüsse und Anregungen der Mitglieder im Rahmen der Zielsetzungen des SchuPs umzusetzen und die Mitglieder davon in angemessener Weise zu unterrichten. Darüber hinaus gehende Aufgaben bedürfen der vorherigen Absprache mit den Mitgliedern. Alle interessierten Schulen werden über die Arbeit des SchuPs informiert.
VI. Einberufung der Treffen
Der SchuPs trifft sich mindestens einmal jährlich an wechselnden oder auch festen, zentralliegenden Orten. Nach Bedarf können auch kurzfristig Versammlungen oder Besprechungen mit einzelnen Mitgliedern von der geschäftsführenden Sprecherin/dem geschäftsführenden Sprecher einberufen werden. Alle Mitglieder müssen nachträglich unterrichtet werden.
VII. Verfahrensweisen
Die Zusammenkünfte des SchuPs werden von einem Mitglied des Sprecher*innenrats geleitet. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen oder ungültige Stimmen zählen bei der Berechnung der Stimmen nicht mit. Die Beschlüsse werden von der*m Protokollführer*in in einem Ergebnisprotokoll festgehalten und auf der Homepage veröffentlicht. Für die Verabschiedung oder Änderung der Satzung ist eine 2/3 Mehrheit der Mitgliederversammlung notwendig. Scheidet ein Mitglied des Sprecher’innenrats vor Ablauf der Geschäftsperiode aus, so wird bei der nächsten regulären Zusammenkunft ein*e Nachfolger*in gewählt. Auf Antrag eines Mitgliedes sind Wahlen geheim durchzuführen.
Verabschiedet und in Kraft getreten in Nottuln am 1.10.1993
*) zuletzt geändert d. Beschluss der Jahrestagung v. 29.9.1995
**) zuletzt geändet d. Beschluss der Jahrestagung v. 19.09.2018
***) zuletzt geändert d. Beschluss der Jahrestagung v. 27.09.2023